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   VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425   

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https://dejure.org/2017,12077
VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425 (https://dejure.org/2017,12077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2017 - 19 C 15.2425 (https://dejure.org/2017,12077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2017 - 19 C 15.2425 (https://dejure.org/2017,12077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 33 Abs. 8, § 56 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 2, § 59 Abs. 1
    Wahlrecht des beigeordneten Rechtsanwalts auf Inanspruchnahme der Staatskasse oder des Prozessgegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts gegen die Staatskasse aufgrund von Prozesskostenhilfe bei Teilobsiegen i.R.d. Kostenfestsetzung

  • rewis.io

    Wahlrecht des beigeordneten Rechtsanwalts auf Inanspruchnahme der Staatskasse oder des Prozessgegners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Kostenerinnerungsentscheidung; Kostenerstattung durch den Prozessgegner und Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aufgrund von Prozesskostenhilfe bei Teilobsiegen; Teilbewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts gegen die Staatskasse aufgrund von Prozesskostenhilfe bei Teilobsiegen i.R.d. Kostenfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 17.08.2006 - 24 C 06.1404
    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Zu Unrecht ist das Verwaltungsgericht dem ablehnenden Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten vom 24. September 2015 folgend davon ausgegangen, dass nach Festsetzung der Kosten in Höhe von 606, 10 Euro gegenüber dem teilweise unterlegenen Beklagten mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 24. Juni 2015 ein Vergütungsanspruch aus der mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. März 2015 zu einem Anteil von ¾ bewilligten Prozesskostenhilfe nicht mehr bestehe (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 24 C 06.1404 - juris).

    Zwar hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass der beigeordnete Rechtsanwalt wählen kann, ob er die Staatskasse oder den in die Prozesskosten verurteilten Prozessgegner in Anspruch nimmt (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 24 C 06.1404 - juris; Hartmann, KostG, 47. Aufl. 2017, § 59 RVG Rn. 8).

    Nach der Bestimmung des § 58 Abs. 2 RVG (, die in der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 17.8.2006, a.a.O. nicht erörtert worden ist,) sind in Angelegenheiten, in denen sich -wie hier - die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 RVG besteht.

  • LSG Bayern, 03.07.2013 - L 15 SF 241/12

    Die Vergütung, die die Staatskasse dem beigeordneten Rechtsanwalt schuldet, darf

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Schon diese generellen Erwägungen verbieten es, die Zahlungen des Prozessgegners als Erfüllung der Vergütungsforderung gegen die Staatskasse anzusehen (vgl. BayLSozG, B.v. 3.7.2013 - L 15 SF 241/12 B - juris Rn. 10).

    Zahlungen des Prozessgegners sind daher zunächst bei der Wahlanwaltsvergütung (die für die Kostenerstattung durch den Prozessgegner maßgebend ist) zu berücksichtigen, soweit diese die Vergütung nach §§ 45 ff. RVG übersteigt (BayLSozG, B.v. 3.7.2013 - L 15 SF 241/12 B - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.1844

    Erledigungs- und Einigungsgebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Die Beschwerde vom 11. August 2015 hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen (19 C 15.1844).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der beigezogenen Gerichts- und Kostenakten des Verwaltungsgerichts Regensburg, auch im Verfahren gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 24. Juni 2015 (RN 9 M 15.1080, 19 C 15.1844), verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 E 871/11

    Maßgeblichkeit von Angaben im amtlichen Prozesskostenhilfeformular bei Vorlage

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Die Teilbewilligung führt zu einer Verminderung des Vergütungsanspruches entweder dergestalt, dass nur ein Anteil von ¾ der Gebühren nach § 49 RVG aus dem Gesamtstreitwert oder die Wertgebühren aus einem Teilstreitwert beansprucht werden können (zu den unterschiedlichen Berechnungsmethoden vgl. VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118 - juris Rn. 21; Hartmann, KostG, 47. Aufl. 2017, § 48 RVG Rn. 65; für Bestimmung aus einem Teilstreitwert vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2012 - 18 E 871/11 - juris Rn. 28; VG Kassel, B.v. 1.2.2013 - 3 O 1308/12.KS.A - juris Rn. 2).
  • VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118

    Erfolgreiche Erinnerung einer beigeordneten Rechtsanwältin gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Die Teilbewilligung führt zu einer Verminderung des Vergütungsanspruches entweder dergestalt, dass nur ein Anteil von ¾ der Gebühren nach § 49 RVG aus dem Gesamtstreitwert oder die Wertgebühren aus einem Teilstreitwert beansprucht werden können (zu den unterschiedlichen Berechnungsmethoden vgl. VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118 - juris Rn. 21; Hartmann, KostG, 47. Aufl. 2017, § 48 RVG Rn. 65; für Bestimmung aus einem Teilstreitwert vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2012 - 18 E 871/11 - juris Rn. 28; VG Kassel, B.v. 1.2.2013 - 3 O 1308/12.KS.A - juris Rn. 2).
  • VG Kassel, 01.02.2013 - 3 O 1308/12

    Vergütung des Rechtsanwalts bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Die Teilbewilligung führt zu einer Verminderung des Vergütungsanspruches entweder dergestalt, dass nur ein Anteil von ¾ der Gebühren nach § 49 RVG aus dem Gesamtstreitwert oder die Wertgebühren aus einem Teilstreitwert beansprucht werden können (zu den unterschiedlichen Berechnungsmethoden vgl. VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118 - juris Rn. 21; Hartmann, KostG, 47. Aufl. 2017, § 48 RVG Rn. 65; für Bestimmung aus einem Teilstreitwert vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2012 - 18 E 871/11 - juris Rn. 28; VG Kassel, B.v. 1.2.2013 - 3 O 1308/12.KS.A - juris Rn. 2).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 56/08

    Kostenerstattungsansprüche der obsiegenden Partei nach Bewilligung von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Ebenso wenig wie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe den Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner ausschließt (vgl. BGH, B.v. 9.7.2009 - VII ZB 56/08 - juris Rn. 7), führt eine geleistete, teilweise Kostenerstattung zum Nachrang oder zum Erlöschen des Vergütungsanspruchs im Rahmen der Prozesskostenhilfe.
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Der Klägerbevollmächtigte verwies insoweit auf das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 10. Dezember 2014 (1 C 11.14).
  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entspricht dem sozialstaatlichen Gebot einer weitgehenden Gleichstellung von Bemittelten und Unbemittelten im Rechtsschutzbereich (vgl. BVerfG, B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - NJW-RR 2004, 61).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    In diesem Sinne soll § 58 Abs. 2 RVG den beigeordneten Rechtsanwalt schützen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. April 2017, 19 C 15.2425, Rn. 17; Hartung, in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Auflage 2017, § 58 Rn. 26; Kießling, in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage 2018, § 58 Rn. 2; Toussaint, in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Auflage 2020, § 58 RVG Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.1844

    Erledigungs- und Einigungsgebühr

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der beigezogenen Gerichts- und Kostenakten des Verwaltungsgerichts Regensburg, auch im Verfahren gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 24. September 2015 (RN 9 M 15.1609, 19 C 15.2425) verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    Insoweit wird in der Rechtsprechung vertreten, dass § 58 Abs. 2 RVG eine gesetzliche Zweckbestimmung dergestalt enthält, dass Zahlungen ohne besondere Zweckbestimmung zunächst auf die Differenz zwischen dem gesetzlichen Anspruch des Rechtsanwalts auf Wahlanwaltsgebühren und dessen Anspruch gegen die Staatskasse aus der PKH-Tabelle zu verrechnen sind (VGH Bayern, Beschluss vom 05.04.2017 - 19 C 15.2425; Müller-Rabe, a.a.O., § 58 Rn. 44ff m.w.N.).
  • VG Würzburg, 09.04.2018 - W 8 M 18.30389

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung eines im Wege der Prozesskostenhilfe

    Abweichend von § 30 RVG wäre nach dieser Auffassung für die Bemessung des Vergütungsanspruchs ein Gegenstandswert zu ermitteln, der dem Teil, auf den sich die bewilligte Prozesskostenhilfe bezieht, im Verhältnis zum Gegenstandswert der Klage insgesamt zukommt (so VG Trier, B.v. 2.6.2014 - 6 K 1563/13.TR - juris; VG Köln, B.v. 18.10.2013 - 5 K 1903/12.A - juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 22.8.2013 - 10a K 3448/10.A - juris; VG Kassel, B.v. 1.2.2013 - 3 O 1308/12.KS.A - juris; B.v. 2.11.2009 - 7 O 1059/09.KS.A - juris; VG Ansbach, B.v. 28.12.2011 - AN 11 M 11.30558 - juris sowie Jendrusch, Gebührenansprüche des Rechtsanwalts in asylrechtlichen Streitigkeiten, NVwZ 2017, 516; offen gelassen von BayVGH, B.v. 5.4.2017 - 19 C 15.2425 - AGS 2017, 421).
  • VG Würzburg, 09.04.2018 - W 8 M 18.30390

    Zugrundelegung des gesetzlich vorgegebenen Gegenstandswerts nach dem Asylgesetz

    Abweichend von § 30 RVG wäre nach dieser Auffassung für die Bemessung des Vergütungsanspruchs ein Gegenstandswert zu ermitteln der dem Teil, auf den sich die bewilligte Prozesskostenhilfe bezieht, im Verhältnis zum Gegenstandswert des Sofortantrags insgesamt zukommt (so VG Trier, B.v. 2.6.2014 - 6 K 1563/13.TR - juris; VG Köln, B.v. 18.10.2013 - 5 K 1903/12.A - juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 22.8.2013 - 10a K 3448/10.A - juris; VG Kassel, B.v. 1.2.2013 - 3 O 1308/12.KS.A - juris; B.v. 2.11.2009 - 7 O 1059/09.KS.A - juris; VG Ansbach, B.v. 28.12.2011 - AN 11 M 11.30558 - juris sowie Jendrusch, Gebührenansprüche des Rechtsanwalts in asylrechtlichen Streitigkeiten, NVwZ 2017, 516; offen gelassen von BayVGH, B.v. 5.4.2017 - 19 C 15.2425 - AGS 2017, 421).
  • VG Würzburg, 01.08.2019 - W 1 M 19.31318

    Erinnerung gegen eine Festsetzung der Vergütung des im Wege der

    Die Teilbewilligung führt zu einer Verminderung des Vergütungsanspruches entweder dergestalt, dass nur ein Anteil der Gebühren nach § 49 RVG aus dem Gesamtstreitwert oder die Wertgebühren aus einem Teilstreitwert beansprucht werden können (BayVGH, B.v. 5.4.2017 - 19 C 15.2425 - juris; zu den unterschiedlichen Berechnungsmethoden vgl. VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118 - juris Rn. 21; Hartmann, KostG, 47. Aufl. 2017, § 48 RVG Rn. 65; für Bestimmung aus einem Teilstreitwert vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2012 - 18 E 871/11 - juris Rn. 28; VG Kassel, B.v. 1.2.2013 - 3 O 1308/12.KS.A - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 3 M 17.22

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Rechtsschutzbedürfnis - rechtskräftige

    Der Umstand, dass einem Rechtsanwalt im Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und seiner Beiordnung ein eigenständiger Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht (vgl. § 45 Abs. 1 RVG), ändert nichts an der anderweitigen Bedarfsdeckung in Form des Kostenerstattungsanspruchs und des Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für ein noch unbeschiedenes Prozesskostenhilfebegehren, so dass der Verweis der Antragstellerin auf den Beschluss des VGH München vom 5. April 2017 - 19 C 15.2425 - (juris) hier nicht weiterhilft.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2018 - L 12 SF 3288/15 E-B
    Dem schließt sich der erkennende Senat an (vgl. dazu auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.04.2017 - 19 C 15.2425 -, juris).
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